Pinkstinks ist nur eine Organisation/Instanz von vielen da draußen. Nichts weiter.
Burt81 hat geschrieben:
1.) Angeblich.
1 Monat später:
http://www.migrantinnen.net/pinkstinks-2/Zitat:
Wir haben uns mit Nils Pickert aus dem Team-Pinkstinks unterhalten.
[...]
Der Bundesjustizminister Heiko Maas möchte Sexismus in Werbung unterbinden. Was für eine Rolle hat Pinkstinks dabei gespielt?
Die Juristin Dr. Berit Völzmann hat eine Gesetzesnorm zum Verbot der krassesten Formen sexistischer Werbung auf der Grundlage von Diskriminierungsverbot und Gleichberechtigungsgebot entworfen. Anschließend hat sie gemeinsam mit und für Pinkstinks dafür politische Lobbyarbeit betrieben. Im Bundestag, an Parteibasen, bei Vorträgen. Das heißt, wir haben nicht nur Überzeugungs- sondern auch Beratungsarbeit geleistet.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ung-verbotZitat:
Nils Pickert
arbeitet für die Nichtregierungsorganisation Pinkstinks und organisiert Kampagnen gegen Sexismus. Pinkstinks berät das Bundesjustizministerium für ein Verbot sexistischer Werbung.
Ansonsten auch mal hier reinhören (Eva Högl über Unterstützer/Berater über das neue Sexualstrafrecht):
https://www.youtube.com/watch?v=UHUsyr5 ... be&t=2m01sBurt81 hat geschrieben:
Aber ihr könnt ja nä. Jahr wählen. Vielleicht ändert sich ja dann ales zum Guten.... oder auch nicht

Das ist ja das Geilste! Es gibt nicht eine einzige Partei die sich gegen die Sexualstrafrechtreform gestellt hat. KEINE EINZIGE !!!
Wir sind so dermaßen degeneriert.
Jembo hat geschrieben:
Hab' jetzt keine Lust, nach dem Ursprung des neuen Sexualstrafrechts zu forschen
Man wird dazu mindestens bis zur Istanbul-Konvention gelangen. Also politische EU-Ebene:
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cber ... her_Gewalthttps://en.wikipedia.org/wiki/Conventio ... c_violencehttps://www.coe.int/en/web/conventions/ ... 168008482eZitat:
Article 36 – Sexual violence, including rape
1Parties shall take the necessary legislative or other measures to ensure that the following intentional conducts are criminalised:
aengaging in non-consensual vaginal, anal or oral penetration of a sexual nature of the body of another person with any bodily part or object;
bengaging in other non-consensual acts of a sexual nature with a person;
ccausing another person to engage in non-consensual acts of a sexual nature with a third person.
http://www.aoef.at/images/03_gesetze/3- ... richte.pdfZitat:
Artikel 36 - Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe
gestellt wird:
a) nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales
Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder
Gegenstand;
b) sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen
Person;
c) Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell
bestimmter Handlungen mit einer dritten Person.
https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18167.pdfHeiko Maas:
Zitat:
Wir wollen die Schutzlücken schließen und damit auch
den Vorgaben der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gerecht werden.
Dies tun wir mit diesem Gesetzentwurf.